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Erbrecht


Optimale Beratung im Erbfall

Im Zeitalter der Erbengeneration hat der Mandant ein ganz vitales Interesse an optimaler Planung seiner familiären Vermögensnachfolge. Bei lebzeitiger Übertragung von Grundbesitz und Unternehmen ist die vorweggenommene Erbfolge, Schenkung, Ausstattung, Ehegattenzuwendung, Betriebsnachfolge, Familiengrundstücksgesellschaft, Familienstiftungen von besonderer Aktualität.

Für konkret umsetzbare Antworten auf alle Ihrer Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Insbesondere

  • Formulierung und Überprüfung von Testamenten, Erbverträgen und sonstigen letztwilligen Verfügungen
  • vorweggenommene Erbfolge zu Lebzeiten des Erlassers
  • Durchsetzung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Nachfolgeregelungen für Unternehmen